Klassenpflegschaft
Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird zu den Klassenpflegschaftssitzungen eingeladen. Dort werden die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Vertreter gewählt. Eltern, die sich für dieses Amt zur Verfügung stellen, übernehmen eine wichtige Aufgabe. Das Schulmitwirkungsgesetz sieht vor, dass die Klassenpflegschaft im Rahmen ihrer Zuständigkeit über alle Angelegenheiten, welche die Klasse betrefft, berät.
Aufgaben der Klassenpflegschaft
- Das geschieht in Form von Diskussion und Meinungsaustausch
- Vorschläge und Anregungen zur pädagogischen Arbeit können auf diesem Weg eingebracht werden
- Konkrete Planungen und die Organisation für Ausflüge und Schulfahrten sowie Klassen- und Schulfeste
- Die/der jeweilige Vorsitzende und seine Vertretung aller Klassen bzw. Stufen bilden die Schulpflegschaft