Mittelstufe

Auf dem Weg zur Oberstufe

 

Die Mittelstufe bildet das Bindeglied zwischen der Erprobungs- und Oberstufe und umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 10. Hier werden die in der Erprobungsstufe ausgebildeten Kompetenzen und Methoden weiter entwickelt, sodass die Lernenden „fit“ für die Oberstufe und das Abitur gemacht werden.

Um den Übergang von der Erprobungsstufe in die Mittelstufe zu erleichtern, werden die „alten“ Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bis zum Ende von G 9 auch in der Jahrgangsstufe 7 weiterhin eingesetzt, wohingegen in der Regel in den anderen Fächern, besonders in denen der Fächergruppe I (Deutsch, Mathematik, Englisch), ein Lehrerwechsel stattfindet.

 

Übersicht Mittelstufe und Mittelstufenteam

Wie funktioniert die Mittelstufe?

Woran wir für die Mittelstufe gerade arbeiten

  • Projekte für eine gelungene Suchtprävention
  • Sinnvoller Umgang mit dem Smartphone
  • Begabtenförderung (z.B. Etablierung eines Drehtürmodells)
  • Projekttag für die Jahrgangsstufe 9 an FU Hagen/WWU Münster/RU Bochum
  • Vorbereitung auf G9
  • Vorbereitung der zentralen Abschlussprüfung nach Klasse 10
  • Kooperationsaufbau mit lokalen Unternehmen zur besseren Integration der Inklusionskinder in den Berufsalltag
  • Methodische Vorbereitung der Jahrgangsstufe 9 auf Arbeitsweisen in der Oberstufe, um einen gelungenen Übergang in die Sekundarstufe II zu gewährleisten

Mittelstufenkoordination

Eure Ansprechpartner in der Mittelstufe
Thomas Sunderkamp
Christian Rasche

Bei weitergehenden Fragen, die oben vielleicht nur oberflächlich angesprochen werden konnten, steht das Mittelstufenteam für zusätzliche Erläuterungen gerne zur Verfügung.

Alle Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und besonders natürlich auch deren Eltern mögen sich bitte angesprochen und aufgefordert fühlen, weitere Anregungen, wie sich ein Mittelstufenprofil am Gymnasium Hohenlimburg ausgestalten, schärfen und verbessern lässt, an das Mittelstufenteam weiterzuleiten: wir sind für jede Idee und jeden Vorschlag dankbar und werden immer eine Rückmeldung darüber geben, inwieweit wir diese Ideen und Vorschläge tatsächlich umsetzen konnten oder welche Gründe genau dies verhindert haben.

Beratung für Schüler

Beratung in der Mittelstufe
  • Sprechstunden der FachlehrerInnen
  • Sprechstunde Mittelstufenteam
  • Teamsitzung Mittelstufenteam

Neben den obligatorischen Sprechstundenzeiten der einzelnen Fachlehrerinnen und Fachlehrer (siehe ausgewiesene Sprechstunden auf der Homepage), die in der Mittelstufe eingesetzt werden, und den halbjährlich stattfindenden Elternsprechtagen bietet das Mittelstufenteam zudem eine wöchentliche, offene Sprechstunde für Schülerinnen und Schüler und natürlich auch für deren Eltern an (z. Zt. montags von 12.25h bis 14.10h). Eine vorherige Anmeldung ist zwar wünschenswert, aber nicht notwendig. Für Eltern wird selbstredend eine telefonische Rücksprache im Sekretariat dringend angeraten, ob die Sprechstunde eventuell wegen einer Erkrankung o.ä. leider ausfallen muss.

Das Mittelstufenteam trifft sich zusätzlich einmal wöchentlich in einer Teamsitzung, in der die im Laufe einer Woche angefallenen Aufgaben, Auffälligkeiten oder Probleme/Konflikte zusammengetragen und auf eine nachhaltige Lösung hin gemeinsam besprochen werden. Zu diesen Teamsitzungen wird bei Bedarf auch die Schulleiterin eingeladen und/oder informiert.

Beratung bei Problemen und Konflikten in der Mittelstufe

Grundsätzlich gibt es weder für Schülerinnen und Schüler noch für deren Eltern einen vorgeschriebenen „Dienstweg“, an den man sich halten müsste für den Fall, dass Probleme oder Konflikte jedweder Natur auftreten. Es empfiehlt sich allerdings schon aus rein pragmatischen Gründen, sich an folgendes Prozedere zu halten, damit mögliche Probleme oder Konflikte zunächst von denjenigen gelöst werden können, die in erster Linie davon betroffen sind. Dieses Vorgehen dient sowohl der Entlastung nicht zuständiger Personen als auch der Eindämmung von Konflikten.

Sofern sich herausstellen sollte, dass der zunächst angesprochene Personenkreis sich nicht zuständig fühlt, wird natürlich in diesem Fall dann an die schulische Stelle verwiesen, die für eine Beratung geeignet zu sein scheint. In bestimmten Fällen macht es zudem Sinn, die als Streitschlichter ausgebildeten Schülerinnen und Schüler in den Prozess der Problem- oder Konfliktlösung nicht nur einzubinden, sondern sie auch selbstständig tätig werden zu lassen, wobei nach Beendigung der Intervention durch die Streitschlichter dann eine Rückmeldung an das Mittelstufenteam erforderlich ist.

Da die Arten von Problemen und Konflikten im Schulleben in der Regel gänzlich verschiedenartiger Natur sind, ist eine dezidierte Zuordnung von einzelnen Problem- oder Konfliktfeldern auf die verschiedenen schulischen Institutionen oft nur schwer möglich, sodass im Zweifelsfall die Mitglieder des Mittelstufenteams den einzelnen Schülerinnen und Schülern oder gegebenenfalls sogar ganzen Klassen dabei helfen werden, den richtigen Ansprechpartner für die Lösung des jeweiligen Problems oder Konflikts zu finden.

Beratung der Schullaufbahn

  • Einen besonderen Stellenwert erhält die Beratung der Schullaufbahn von Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern durch den Mittelstufenkoordinator im gesamten Verlauf der Jahrgangsstufe 8, weil hier zum letzten Mal die Möglichkeit eines Schulformwechsels zu einer Gesamt-, Real- oder Sekundarschule besteht (§13,3 APO – SI).
  • Im Hinblick auf die Jahrgangsstufe 9 wird ein besonderes Augenmerk der schulischen Beratung auf die §2 und §7,8 APO – SI gelegt, da unter bestimmten Umständen die Überschreitung der schulischen Höchstverweildauer einer Schülerin oder eines Schülers (§52 Abs. 1 Nr. 3 SchulG) den Verbleib am Gymnasium oder auch an anderen Schulformen beenden kann.
  • Nach einem erfolgreichen Abschluss der Jahrgangsstufe 10 haben die Schülerinnen und Schüler die Fachoberschulreife erworben (FOR).
  • Bei einer Nichtversetzung in die gymnasiale Oberstufe oder einem geplanten Schulformwechsel zum Berufskolleg steht das Mittelstufenteam zur Beratung zur Verfügung. In diesen Einzelfällen beraten nur die Schulleiterin oder der Mittelstufenkoordinator die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern; in allen anderen Fällen stehen auch die Mitglieder des Mittelstufenteams zur Verfügung.
  • Es findet ein Übergangsmanagement von der Mittelstufe zu der Oberstufe statt. In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Beratungslehrerinnen und -lehrern der Einführungsphase geben das Mittelstufenteam und die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Jahrgangsstufe 10 nicht nur allgemeine Informationen zum Leistungs-, Arbeits- und Sozialverhalten aller Schülerinnen und Schüler weiter, sondern es kommen auch individuelle und außerschulische Belange zur Sprache (z.B. Krankheiten oder die familiäre Situation), die für ein erfolgreiches Durchlaufen und Abschließen der gymnasialen Oberstufe jeder Schülerin und jedes Schülers wichtig oder notwendig sind.
  • Im ersten Schulhalbjahr finden vor dem ersten Elternsprechtag, im zweiten Schulhalbjahr vor dem Versenden der sogenannten „Blauen Briefen“ für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 pädagogische Klassenkonferenzen statt, zu denen auch die Schüler- und Elternvertreter eingeladen sind. Neben aktuellen Belangen, die die einzelnen Klassen betreffen, wird dort (unter Ausschluss der Schüler- und Elternvertreter) insbesondere über das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler gesprochen, die in Gefahr stehen, die Schullaufbahn nicht reibungslos zu durchlaufen. Diese pädagogischen Klassenkonferenzen werden vom jeweiligen Klassenlehrer geleitet (§71 Schulgesetz NRW) und vom Jahrgangsstufenleiter begleitet.

Berufsorientierung

Schwerpunktmäßig werden für die Jahrgangsstufen 8 bis 10 diverse, obligatorische Angebote generiert, die dazu beitragen sollen, den Schülerinnen und Schülern praxisorientierte Einblicke in die Arbeitswelt zu ermöglichen.

Versetzung

Versetzungsbestimmungen in Mittelstufe
  • Über die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers entscheiden jeweils die Klassenkonferenzen als Versetzungskonferenzen am Ende des zweiten Schulhalbjahrs der Jahrgangsstufen 7 bis 10 unter Anwendung von §50 SchG und § 21 und §22 APO – SI.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen (§23 APO – SI) spricht die Schulleiterin für eine nicht versetzte Schülerin oder einen nicht versetzten Schüler die Möglichkeit aus, durch eine Nachprüfung am Ende der Sommerferien die Versetzung in die nächst höhere Jahrgangsstufe nachträglich zu erreichen. Im Vorfeld der Anmeldung zu einer solchen Prüfung wird dringend angeraten, Kontakt mit der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer aufzunehmen, um sich bezüglich der formalen wie auch fachspezifischen Rahmenbedingungen informieren und beraten zu lassen.

Wahlpflichtbereich

Erste Wahlpflichtfächer
  • Neben der obligatorischen Sprachenwahl in der Jahrgangsstufe 7 haben die Schülerinnen und Schüler im Wahlpflichtbereich in der Jahrgangsstufe 9 die Möglichkeit, zusätzlich als dritte Fremdsprache Latein oder Französisch zu wählen, die jeweils dreistündig unterrichtet werden.
    • Sollten sie sich dazu nicht entscheiden, müssen sie aus einem schulisch generierten Fächerangebot ein weiteres Fach wählen, das zweistündig unterrichtet wird.
  • Im Schuljahr 2023/24 werden Informatik und aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerbereich bilingual Geschichte sowie Nachhaltigkeit angeboten.
  • Alle Fächer des Wahlpflichtbereichs, also auch die Sprachen, gehören zu der Fächergruppe II, den sog. „Nebenfächern“, wobei aber in diesen Klassenarbeiten geschrieben werden.
  • Im Vorfeld zu der Fächerwahl findet ein Informationsabend für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern statt.
  • Der Wahlpflichtbereich endet mit dem Abschluss der Jahrgangsstufe 10.

Das „Kleine Latinum“ und „DELF“

  • Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Jahrgangsstufe 10 eine ausreichende oder bessere Leistung im Fach Latein erreicht haben, wird bei einer Abwahl des Faches Latein für die gymnasiale Oberstufe oder einem Wechsel zum Berufskolleg hin das sogenannte „Kleine Latinum“ bescheinigt.
  • Schülerinnen und Schüler, die bei der Sprachenwahl in der Jahrgangsstufe 7 Französisch gewählt haben, werden seitens der Fachschaft Französisch über die Möglichkeit informiert und beraten, an einer kostenpflichtigen DELF-Prüfung teilzunehmen.

Lernstand 8

Im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 wird landesweit eine Lernstandserhebung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch durchgeführt. Im Vorfeld zu dieser zentralen Erhebung werden die Schülerinnen und Schüler in einer Jahrgangsstufenversammlung von einem Mitglied des Mittelstufenteams informiert. Die Lernstandserhebungen dienen der Diagnose des Kompetenzstands der Lernenden und werden dementsprechend nicht bewertet.

Außerhalb des Klassenzimmers

Fahrtenangebot, Wander- und Aktionstage
  • Jede Jahrgangsstufe nimmt jährlich vor den Sommerferien am obligatorischen Wandertag teil
  • Neben den regulären Wandertagen gibt es für jede Jahrgangsstufe einen Aktionstag:
  • Jahrgangsstufe 7 „Juggern“
  • Jahrgangsstufe 8 „Klettern“
  • Jahrgangsstufe 9 : Durchführung einer Studienfahrt mit Schwerpunkt „politische Bildung“ nach Berlin
  • Jahrgangsstufe 10: Sprachenfahrt Latein, Englisch, Französisch
  • Die Jahrgangsstufe 8 besucht an einem Tag die Skihalle in Bottrop zur Vorbereitung auf die Skifahrt nach St. Jakob in der Einführungsphase.
  • Für alle Jahrgangsstufen der Mittelstufe wird ein obligatorischer “Boy’s and Girl’s Day“ im Laufe des Schuljahres durchgeführt.
  • Im Rahmen der Aufklärung und Prävention wird ein obligatorischer Projekttag zu dem Thema AIDS in der Jahrgangsstufe 9 durchgeführt.
  • Die Schüler der Jahrgangsstufe 10 können im Rahmen des China-Austausches beim Gegenbesuch der chinesischen Partnerschule Gastschüler aufnehmen.

Veranstaltungen - Mittelstufe

Aktuelle Events & Veranstaltungen

Kalender von Veranstaltungen

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Beiträge und Posts

Aktuelles zur Mittelstufe

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Die Jahrgangsstufe 9 erkundet die Hauptstadt und macht zahllreiche, unerwartete Entdeckungen - Ein Reisetagebuch!